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OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23 |
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§ 3 AbfGebS, § 8 Abs 5 S 5 AbfWG SL, § 44 VwVfG SL, § 30 VwVfG SL, § 56 VwVfG SL
Wohnungseigentum; Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Geltendmachung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen die der Vollstreckung zugrundeliegenden bestandskräftigen Abfallgebührenbescheide; Präklusion - ibr-online
Geltendmachung materiell-rechtlicher Einwendungen
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.01.2023 - 5 K 302/21
- OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Dies gilt umso mehr, als in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ungeachtet des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, juris Ls. 1a und 1b] weiter vertreten wurde und wird, dass diese Teilrechtsfähigkeit einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht entgegen steht [BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 -, juris Rn. 15; eine satzungsrechtliche Grundlage als ausreichend ansehend VG München, Urteil vom 24.09.2009 - M 10 K 08.5267 -, juris Rn. 15 und 18; teilweise wird die Gesamtschuld mehrerer Miteigentümer unabhängig von satzungsrechtlichen Regelungen auch unmittelbar aus § 12 Abs. 1 Nr. 2b KAG (NRW) i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 AO abgeleitet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2009 - 9 A 2420/09 -, juris Rn. 1; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.02.2014 - 13 K 1109/13 -, juris Rn. 18 f m.w.N.], sich mithin die Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung des Klägers als Gebührenschuldner zum Zeitpunkt des Erlasses der Abfallgebührenbescheide für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ohne Weiteres in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einfügte. - BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
[z.B. BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107/83 -, juris Ls. 3 u. Rn. 18 ff, 23 a.E.] An einem solchen mangelt es auch deshalb, weil der Kläger beim Erlass der gegen ihn gerichteten Abfallgebührenbescheide im Grundbuch mit einem Miteigentumsanteil als Eigentümer eingetragen war. - OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13
Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Obgleich die in § 8 Abs. 5 Satz 5 SAWG normierte öffentliche Last keine persönliche Schuldnerschaft des jeweiligen Grundstückseigentümers begründet, sondern nur eine Verpflichtung des Eigentümers des belasteten Grundstücks, die Zwangsvollstreckung in dieses aufgrund eines auf öffentlichem Recht beruhenden Grundpfandrechts zu dulden [Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 58. EL (März 2018), § 8 Rn. 185 f; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.12.2013 - 1 A 348/13 -, juris Rn. 48], was bei der Ermittlung des "richtigen" Gebührenschuldners nicht weiter hilft, ergaben sich vorliegend aus § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7 AbfGebS durchaus Anknüpfungspunkte für eine Gebührenschuldner- und Gesamtschuldnerschaft des Klägers, so dass es entgegen seinem Vorbringen jedenfalls nicht an einer zur Nichtigkeit der Gebührenbescheide führenden rechtlichen Grundlage seiner Inanspruchnahme fehlte.
- BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05
Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Dies gilt umso mehr, als in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ungeachtet des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, juris Ls. 1a und 1b] weiter vertreten wurde und wird, dass diese Teilrechtsfähigkeit einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht entgegen steht [BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 -, juris Rn. 15; eine satzungsrechtliche Grundlage als ausreichend ansehend VG München, Urteil vom 24.09.2009 - M 10 K 08.5267 -, juris Rn. 15 und 18; teilweise wird die Gesamtschuld mehrerer Miteigentümer unabhängig von satzungsrechtlichen Regelungen auch unmittelbar aus § 12 Abs. 1 Nr. 2b KAG (NRW) i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 AO abgeleitet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2009 - 9 A 2420/09 -, juris Rn. 1; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.02.2014 - 13 K 1109/13 -, juris Rn. 18 f m.w.N.], sich mithin die Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung des Klägers als Gebührenschuldner zum Zeitpunkt des Erlasses der Abfallgebührenbescheide für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ohne Weiteres in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einfügte. - BGH, 22.03.2012 - VII ZR 102/11
Kosten der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin: Haftung des …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
In Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2012 [BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11 -, juris], aus dem der Kläger unter Heranziehung der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 01.12.2020 ableitet, es sei grob unbillig, den einzelnen Eigentümer als Gesamtschuldner für die gesamte Gebührenschuld der Wohnungseigentümergemeinschaft heranzuziehen, ist festzuhalten, dass sich das klägerseits zitierte Urteil auf ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis bezog. - BFH, 13.01.1987 - VII R 80/84
Zur Wirksamkeit der Pfändung eines Anteils am Gesellschaftsvermögen einer KG
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
[Vgl. zu § 309 Abs. 2 Satz 3 AO, der § 56 Abs. 1 Satz 3 SVwVG inhaltlich entspricht: BFH, Beschluss vom 19.03.1998 - VIII B 175/97 -, juris Rn. 33; zu § 309 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 vgl. BFH, Urteil vom 13.01.1987 - VII R 80/84 -, juris Rn. 13 f; Loose in Tipke/Kruse, AO, 174. EL (März 2023), § 309 Rn. 36] Demzufolge ist der allein auf das Schreiben vom 02.02.2021 zu beziehende Vortrag des Klägers - die Abfallgebührenbescheide wurden ihm an der korrekten Wohnanschrift zugestellt -, der Beklagte habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, die korrekte Adresse des Klägers herauszufinden, unbeachtlich. - VG Gelsenkirchen, 11.02.2014 - 13 K 1109/13
Benutzungsgebühren; Wohnungseigentümer; Gesamtschuldner; Inhaltsadressat; …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Dies gilt umso mehr, als in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ungeachtet des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, juris Ls. 1a und 1b] weiter vertreten wurde und wird, dass diese Teilrechtsfähigkeit einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht entgegen steht [BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 -, juris Rn. 15; eine satzungsrechtliche Grundlage als ausreichend ansehend VG München, Urteil vom 24.09.2009 - M 10 K 08.5267 -, juris Rn. 15 und 18; teilweise wird die Gesamtschuld mehrerer Miteigentümer unabhängig von satzungsrechtlichen Regelungen auch unmittelbar aus § 12 Abs. 1 Nr. 2b KAG (NRW) i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 AO abgeleitet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2009 - 9 A 2420/09 -, juris Rn. 1; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.02.2014 - 13 K 1109/13 -, juris Rn. 18 f m.w.N.], sich mithin die Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung des Klägers als Gebührenschuldner zum Zeitpunkt des Erlasses der Abfallgebührenbescheide für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ohne Weiteres in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einfügte. - OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20
Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
[z. B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.04.2022 - 1 A 285/20 -, juris Rn. 19]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 9 A 2420/09
Einschlägigkeit von § 10 Abs. 8 Gesetz über das Wohnungseigentum und das …
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Dies gilt umso mehr, als in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ungeachtet des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, juris Ls. 1a und 1b] weiter vertreten wurde und wird, dass diese Teilrechtsfähigkeit einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht entgegen steht [BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 -, juris Rn. 15; eine satzungsrechtliche Grundlage als ausreichend ansehend VG München, Urteil vom 24.09.2009 - M 10 K 08.5267 -, juris Rn. 15 und 18; teilweise wird die Gesamtschuld mehrerer Miteigentümer unabhängig von satzungsrechtlichen Regelungen auch unmittelbar aus § 12 Abs. 1 Nr. 2b KAG (NRW) i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 AO abgeleitet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2009 - 9 A 2420/09 -, juris Rn. 1; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.02.2014 - 13 K 1109/13 -, juris Rn. 18 f m.w.N.], sich mithin die Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung des Klägers als Gebührenschuldner zum Zeitpunkt des Erlasses der Abfallgebührenbescheide für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ohne Weiteres in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einfügte. - VG München, 24.09.2009 - M 10 K 08.5267
Abfallgebühren; WEG; Gesamtschuld
Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2024 - 1 A 78/23
Dies gilt umso mehr, als in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ungeachtet des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, juris Ls. 1a und 1b] weiter vertreten wurde und wird, dass diese Teilrechtsfähigkeit einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht entgegen steht [BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 -, juris Rn. 15; eine satzungsrechtliche Grundlage als ausreichend ansehend VG München, Urteil vom 24.09.2009 - M 10 K 08.5267 -, juris Rn. 15 und 18; teilweise wird die Gesamtschuld mehrerer Miteigentümer unabhängig von satzungsrechtlichen Regelungen auch unmittelbar aus § 12 Abs. 1 Nr. 2b KAG (NRW) i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 AO abgeleitet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.11.2009 - 9 A 2420/09 -, juris Rn. 1; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.02.2014 - 13 K 1109/13 -, juris Rn. 18 f m.w.N.], sich mithin die Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung des Klägers als Gebührenschuldner zum Zeitpunkt des Erlasses der Abfallgebührenbescheide für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ohne Weiteres in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einfügte.